Im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Essen geführten Strafverfahrens sind am Mittwoch Durchsuchungsbeschlüsse gegen Polizeibeamte in mehreren Behörden vollstreckt worden. Davon betroffen ist auch ein Angehöriger der Kreispolizeibehörde Borken. Er steht im Verdacht, u.a. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in einem Chat verbreitet zu haben. Zudem besteht der Anfangsverdacht, dass der Beamte im Besitz eines Videos ist oder war, das in den Bereich der Kinderpornografie fällt. Darüber hinaus wurden diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in Chats verbreitet, in denen der Beamte Mitglied war.
"Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft und die Ergebnisse gilt es abzuwarten. Im Strafrecht gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Die Vorwürfe sind aber so gravierend, dass ich dem Beamten nach intensiver Prüfung vorsorglich das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe," so der stellvertretende Leiter der Kreispolizeibehörde Borken, Dr. Ansgar Hörster. Er hofft, dass sich die Vorwürfe zügig und lückenlos durch die Staatsanwaltschaft aufklären lassen.
Nach bisherigen Erkenntnissen beziehen sich die Vorwürfe auf einen tatrelevanten Zeitraum, in dem sich der betroffene Beamte im Rahmen seines dualen Bachelorstudiums in der polizeilichen Ausbildung befand. Der Beamte befindet sich noch in der Probezeit.
Dr. Ansgar Hörster betont:
"Unsere Polizei ist Garant der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, auf die die Polizistinnen und Polizisten einen Amtseid geleistet haben. Von ihnen wird jederzeit ein Verhalten erwartet, dass dieser besonderen Stellung und Erwartungshaltung gerecht wird, privat wie beruflich. Das gilt für alle Polizistinnen und Polizisten, auch für die, die sich noch in der Ausbildung befinden. Dafür werden die Beamtinnen und Beamten auch bei der Einstellung besonders sensibilisiert. Rechtsextremistisches, diskriminierendes oder menschenverachtendes Gedankengut hat nichts bei der Polizei zu suchen".