Die Stadtwacht Bocholt kontrolliert in den nächsten Wochen im Bocholter Stadtgebiet, ob die Hundehalter ihre Hunde beim Spazierengehen anleinen oder nicht. Im Rahmen der Amtshilfe werden sie vereinzelt auch auf Rheder Stadtgebiet tätig werden. Grund ist der Beginn der Brutsaison.
Insbesondere Bodenbrüter werden durch freilaufende Hunde massiv gestört und vertrieben, so dass der Bruterfolg häufig ausbleibt. Aber auch andere Wildtiere werden beeinträchtigt. In diesen Brut-Gebieten gilt eine Anleinpflicht für Hunde, aber viele Halter halten sich nicht daran.
Anleinpflicht im Bereich des Bocholter Aasees und entlang der Aa
Die Anleinpflicht gilt beispielsweise am Bocholter Aasee und den Hohenhorster Berken, jedoch auch im Bereich der Straße „Mosse“ in Rhede entlang der Bocholter Aa. Letzterer Bereich ist ein besonders sensibles Brutrevier für gefährdete Vogelarten bzw. Bodenbrüter. Für das Bocholter Gebiet gilt beispielsweise zudem die Anleinpflicht im Bürgerpark Mosse oder in den Grünanlagen Frankenstraße und Klostergarten.
Hunde anleinen für Naturschutz
Monika Tenbrock und Christoph Terwiel, Leiter der Ordnungsämter Bocholt und Rhede, appellieren dringend an alle Hundehalter: „Unterstützen auch Sie den Naturschutz und leinen Sie Ihre Hunde in den Schutzgebieten und anderweitigen Bereichen mit Leinenpflicht an.“
Gemeinsam hoffen Terwiel und Tenbrock auf entsprechende Rücksichtnahme der Hundehalter, betonen jedoch auch: „Verstöße werden konsequent mit einem Bußgeld geahndet.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwacht sind gesetzlich berechtigt, die Personalien der Hundehalter zu erheben und weiterzuleiten. Sie können sich mit einem Dienstausweis bzw. einem Legitimierungsschreiben der Stadt Rhede ausweisen.