Die Stadtverwaltung hat jugendliche Testkäufer losgeschickt, um zu kontrollieren, ob der Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol, Tabak und Bildträgern in hiesigen Geschäften, Supermärkten und Getränkeläden eingehalten wird. Sieben von elf Läden gaben Alkohol und Tabak heraus, ohne die Altersangaben der Käufer vorher zu prüfen. Auf die Verkäufer wartet nun ein Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro.Â
Lediglich vier Läden überprüften die Angaben des Käufers und ließen sich den Ausweis zeigen.
Bereits seit Dezember 2009 kontrolliert das Ordnungsamt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes mithilfe von Testkäufen. Immer wieder halten sich Betriebe nicht an die Vorschriften. Geschäftsinhaber, die mehrfach negativ auffallen, setzen ihre Konzession aufs Spiel, warnt das Ordnungsamt.
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