Zur Bekämpfung und Verhinderung dieser Unfälle führte in der Zeit vom 21.02.2019 - 27.02.2019 der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Borken an insgesamt 27 Messstellen im Kreisgebiet Geschwindigkeitskontrollen durch und stellte bei der Überprüfung der 15.511 Fahrzeuge fest, dass sieben Prozent der gemessenen Fahrzeugführer zu schnell fuhren.

Fünf Fahrzeugführer überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit derart, dass sie mit der Auferlegung eines Fahrverbotes rechnen müssen. Insgesamt überschritten 1.139 Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit. 186 Bußgeldverfahren wurden eingeleitet. In den übrigen 953 Fällen wurden vor Ort Verwarnungsgelder fällig bzw. Zahlscheine ausgehändigt. Die gravierendsten Geschwindigkeitsüberschreitungen stellten die Beamten an folgenden Messpunkten fest: 

Verkehrsdienst Gruppe Süd: 

   - innerorts bei max. zulässigen 30 km/h mit gemessenen 67 km/h in
     Bocholt auf der Barloer Ringstraße
   - außerorts bei max. zulässigen 100 km/h mit gemessenen 165 km/h
     in Heiden auf der B 67 

Verkehrsdienst Gruppe Nord: 

   - innerorts bei max. zulässigen 50 km/h mit gemessenen 72 km/h in
     Ahaus-Graes auf der K 25
   - außerorts bei max. zulässigen 70 km/h mit gemessenen 115 km/h in
     Stadtlohn auf der L 608Â