Es klingt ungeheuerlich, kommt aber in den besten Unternehmen vor: bei der Erfassung
der Arbeitszeit wird betrogen, Vorgesetze werden in WhatsApp-Chats beleidigt,
Eigentum des Betriebes wird entwendet, Beschäftigte greifen andere tätlich an oder
verweigern die Arbeit. „Das können zwar Gründe für eine außerordentliche Kündigung
sein; aber vor dem Hintergrund, dass es keine absoluten Gründe für eine
außerordentliche Kündigung gibt, ist in jedem Fall Vorsicht geboten und eine gründliche
Einzelfallbetrachtung erforderlich“, sagte Rechtsanwalt Peter Wieseler vom
Unternehmerverband bei „Arbeitsrecht für die Praxis“. Zu dieser kompakten und
kostenfreien Veranstaltung laden regelmäßig der Unternehmerverband und die IHK Nord
Westfalen nach Bocholt ein. 25 Unternehmerinnen und Unternehmer sowie
Führungskräfte aus dem Kreis Borken waren der Einladung gefolgt.
Im Mittelpunkt des arbeitsrechtlichen Vortrags stand ein brandaktuelles Urteil des
Bundesarbeitsgerichts zu einer außerordentlichen Kündigung wegen Äußerungen in
einer Chatgruppe: Ein Beschäftigter „lästerte“ in einer WhatsApp-Gruppe über
Vorgesetzte und Kollegen – und die Beleidigungen wurden öffentlich. Es folgte eine
außerordentliche Kündigung. Die Entscheidung, ob diese wirksam ist, steht noch aus.
Neben diesem konkreten Fall erläuterte Wieseler auch abstrakt die Anforderungen an
eine wirksame außerordentliche Kündigung. „Die Hürden für Arbeitgeber sind hoch,
Stichworte sind zum Beispiel Betriebsratsanhörung, Darlegungs- und Beweispflicht, eine
enge Zwei-Wochen-Frist und vorher fast zwingend erforderlich: eine Abmahnung. Je
nach Einzelfall würde ich andere Wege einschlagen, etwa den Abschluss eines
Aufhebungsvertrags erwägen.“ Viele weitere gute Tipps und konkrete Antworten auf die
vielen Fragen aus dem Publikum hatte der Jurist im Gepäck, die die Teilnehmenden für
die tägliche Betriebspraxis mitnehmen konnten.
Weitere Informationen unter www.unternehmerverband.org

Bildunterschrift:
Luden zu „Arbeitsrecht für die Praxis“ ein (von links): Sven Wolf von der IHK Nord Westfalen und vom
Unternehmerverband Jennifer Middelkamp, Peter Wieseler und Martin Jonetzko. (Foto: IHK Nord
Westfalen)
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