Nur mal auf den Handybildschirm schauen bedeutet drei bis fünf Sekunden Ablenkung und einhändiges Fahren. Wenn Sie wüssten, dass man während dieser Zeit einen Ball vor ihnen über den Radweg rollen würde, kämen sie wohl kaum auf die Idee, in diesem Moment aufs Handy zu schauen. Im Straßenverkehr sind es aber meistens keine Bälle, die Ihnen in die Quere kommen, sondern spielende Kinder, Senioren, andere Radfahrer und auch Autos oder gar Lkw. Sie gefährden sich und andere.
Damit es eben nicht "ernst" wird, hat der Gesetzgeber im letzten Jahr auf die steigenden Unfallzahlen durch Ablenkung reagiert und das Verwarnungsgeld von 25 auf nun 55 Euro angehoben. Wird bei der Benutzung des Handys, MP3-Players, Navis oder welches der Information oder Kommunikation auch immer dienliche Gerät ein anderer Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Form gefährdet, fällt ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie außerdem ein Punkt in der Verkehrssünderdatei an. Wird ein Verkehrsunfall verursacht, liegt das Bußgeld bei mindestens 100 Euro. Möglicherweise erwartet einen dann sogar ein Strafverfahren - etwa wenn hierbei andere verletzt werden. Es ist übrigens egal, ob Sie telefonieren, chatten, einen eingehenden Anruf wegdrücken, ein Lied weiter schalten oder eben einen Blick auf die Uhr werfen wollen; der Gesetzgeber verbietet nunmehr jede Form der Benutzung für die ein Rad- oder Kraftfahrzeugführer ein elektronisches Gerät (nicht nur Handy) in die Hand nimmt.
Augen auf die Straße, Hände an den Lenker und Helm auf den Kopf - für das Handy ist auch später noch Zeit.