Über einen Elternbrief wurden die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Grundschulen bereits informiert, hier finden Sie zusätzlich alle Informationen zur Anmeldung der Kinder zum Übergang in die 5. Klasse der weiterführenden Schulen. Die Anmeldeunterlagen bekommen die Schülerinnen und Schüler in den Grundschulen ausgehändigt. Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten in diesem Jahr wegen der Umstellung von G8 auf G9 andere Regelungen.
Anmeldungen an den städtischen weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2023/2024
 
ANMELDEZEITRÄUME
Städt. Gesamtschule vom 13. bis 15. Februar 2023 sowie 22. und 23. Februar 2023
Hauptschulen             vom 13. bis 16. Februar 2023
Realschulen                vom 13. bis 15. Februar 2023
Gymnasien                 vom 11. bis 16. Februar 2023
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Anmeldebogen (möglichst ausgefüllt, wird den Kindern der 4.Klassen in den Grundschulen ausgehändigt)
Halbjahreszeugnis des Jg. 4 (1. Schulhalbjahr 2022/23) – Original und Kopie
Anmeldeschein (gelb) mit der Schulformempfehlung
Familienstammbuch oder Geburtsurkunde

 
GYMNASIALE OBERSTUFE

Die Anmeldungen zur gymnasialen Oberstufe an der Städtischen Gesamtschule und an den städtischen Gymnasien sind ebenfalls in den genannten Zeiträumen vorzunehmen.
Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird an den städtischen Gymnasien in Bocholt infolge der Bildungsgangumstellung von G8 auf G9 in der gymnasialen Oberstufe drei Jahre lang eine aufwachsende Jahrgangsstufe (Einführungsphase bis Q2) regulär nicht zur Verfügung stehen. Ein Wechsel aus der Jahrgangsstufe 10 der Sekundarstufe I anderer Schulformen in die Einführungsphase der Gymnasien ist daher nicht an allen drei Gymnasien möglich.
Allerdings möchten auch in diesem Jahr Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen (Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen) in die Sekundarstufe II eintreten, und auch Wiederholerinnen und Wiederholer des letzten G8-Jahrgangs der Gymnasien müssen die Möglichkeit haben, die Einführungsphase zu besuchen.
Diese Schülerinnen und Schüler haben in Bocholt in diesem Jahr Wahl-Möglichkeiten: Entweder besuchen sie die Oberstufe der Städt. Gesamtschule Bocholt oder sie treten in die neu eingerichtete Einführungsphase des St.-Georg-Gymnasiums ein. Diese wurde durch die Schulaufsicht in Abstimmung mit den Schulträgern zur Sicherstellung der Beschulung auch an einem Gymnasium eingerichtet. Im Kreis Borken ist dies für Bocholt und die umliegenden Kommunen das St.-Georg-Gymnasium.
Bei der Städt. Gesamtschule Bocholt findet dazu  am 24.11.22, 19.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Mensa statt.