Die Stadt Bocholt startet in diesem Jahr mit der Neuerstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026. Dazu werden in den nächsten Tagen rund 5000 Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben.
Seit 2018 verfügt die Stadt Bocholt über einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen. Der qualifizierte Mietspiegel Bocholt ist das zentrale Instrument zur Abbildung des örtlichen Mietniveaus auf einer breiten Informationsbasis. Er ermöglicht die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer Wohnung unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage.
Vier Jahre nach der Erstellung ist der Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu zu erstellen, um den besonderen Anforderungen eines qualifizierten Mietspiegels zu entsprechen.
Ein Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument, um Haushalte vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen und Vermieter vor unrentablen Mieten zu schützen. Der qualifizierte Mietspiegel sorgt für alle Akteure auf dem Mietwohnungsmarkt für Transparenz und leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Vertragsparteien.
Für die Neuerstellung des Mietspiegels hat die Stadt Bocholt die Neitzel Consultants GmbH beauftragt. Die Erstellung wird von einem beratenden Arbeitskreis begleitet, welcher aus lokalen Vertretern der Vermieter- und Mieterseite besteht. Die erste Sitzung des Arbeitskreises „Qualifizierter Mietspiegel 2026“ fand im Januar 2025 statt. Dabei wurde das Erhebungskonzept beraten und abgestimmt. Das zentrale Erhebungsinstrument ist ein digitaler Erhebungsfragebogen.
Um eine fundierte Datengrundlage zu schaffen, werden nun rund 5.000 Vermieterinnen und Vermieter angeschrieben, mit der Aufforderung sich an der Erhebung zu beteiligen. Je mehr Angaben gemacht werden und je höher die Rücklaufquote, desto detaillierter lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete bestimmen. In der Auswertung dürfen nur Mieten einbezogen werden, die in den letzten sechs Jahren anlässlich einer Neuvermietung oder durch Mieterhöhung neu festgesetzt wurden.
Kathrin Rüther, Vorsitzende des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Bocholt, fügt an: „Die Daten des Erhebungsbogens werden durch das beauftragte Unternehmen erfasst und mittels anerkannter wissenschaftlicher Methoden ausgewertet.“ Dies geschehe „selbstverständlich unter strikter Einhaltung des Datenschutzes“, so Rüther.
Während der Erhebungsphase ist eine kostenfreie telefonische und E-Mail gestützte Hotline eingerichtet. Für Fragen, Anmerkungen oder weitere Informationen steht die Neitzel Consul-tants GmbH, Tel. 0 800/5 540 540, mietspiegel.bocholt@neitzel-consultants.de zur Verfügung.
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