DR. PETER GEHRKE
Überzeugende Geschäftsideen und neue Produkte werden nicht durch gewerbliche Schutzrechte wie Marken oder Patente ersetzt; gleichwohl vermitteln die Schutzrechte den Dienstleistungen ein Alleinstellungsmerkmal zwecks Wiedererkennung auf dem Markt und schützen Produkte vor der Nachahmung durch Mitbewerber.
Der Vortrag informiert über Kosten, Nutzen, Risiken des Erwerbs von Schutzrechten und die Durchsetzung von Schutzrechten auf dem Markt im In- und Ausland.
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