Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und damit eine Straftat begeht, sollte die Polizei nicht auf sich aufmerksam machen. Genau das tat aber am Samstag, 06.08.22, ein 31 Jahre alter Autofahrer aus Bocholt, in dem er gegen 14.20 Uhr auf der Münsterstraße während der Fahrt sein Mobiltelefon benutzte und deshalb von der Polizei angehalten und kontrolliert wurde. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein.