In fünf Fällen wurden die Verfügungen bereits persönlich überbracht und verdeutlicht. 

Die dreimonatigen Verbote wurden nach dem Polizeigesetz NRW verhängt und gelten jeweils von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Die Polizei wird diese Verbote konsequent überwachen. Bei Nichtbeachtung werden Zwangsgelder und Ingewahrsamnahmen fällig.