Am morgigen Dienstag (17.03.2020) ist (genau wie heute) sowohl in den Schulen als auch in den Kindertageseinrichtungen im Kreis Borken noch eine Notfall-Betreuung sichergestellt. Ab Mittwoch (18.03.2020) gilt die Maßgabe des Landes NRW, dass alle Schulen, Kindertageseinrichtungen und Angebote der Tagespflege zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bis zum Ende der Osterferien nur noch Kinder von sogenannten „Schlüsselpersonen“ mit einem entsprechenden Arbeitgebernachweis betreuen dürfen.
Die Eltern sind vorrangig angehalten, die Betreuung der Kinder privat zu organisieren. Das teilt der Kreis Borken mit. Nur in ganz besonderen Fällen wird für Kinder von „Schlüsselpersonen“ weiterhin eine Betreuung in einer Betreuungseinrichtung ermöglicht. Das gilt dann, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
• Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeiten in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der kritischen Infrastrukturen notwendig ist – und
• diese Eltern können keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren.
Welches die Personenkreise der in kritischen Infrastrukturen Tätigen („Schlüsselpersonen“) sind und welche Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern in Notfallgruppen vorliegen müssen, ist ausführlich in unserer Pressemeldung beschrieben: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/…
Alle Informationen und die entsprechenden Formulare gibt es auch über unsere Internetseite www.kreis-borken.de/coronavirus