In der Nacht zum Freitag kontrollierten Polizeibeamte gegen 01.15 Uhr einen 24 Jahre alten Motorrollerfahrer, der lediglich im Besitz der Mofa-Prüfbescheinigung ist. Da der Motorroller über eine höhere Höchstgeschwindigkeit verfügt, wäre eine Fahrerlaubnis erforderlich gewesen. Daran ändert auch die Aussage des Beschuldigten nichts, er würde nie schneller als 25 km/h fahren. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen der 24-Jährigen und den Fahrzeughalter ein.