Am Montag befuhr ein 29-jähriger Motorrollerfahrer aus Bocholt gegen 16.45 Uhr die Dingdener Straße in Richtung Innenstadt. Da er mit einer Geschwindigkeit von ca. 70 km/h unterwegs war, wollte ihn ein Motorradpolizist auf der Ebertstraße anhalten und kontrollieren. Der Beamte gab Anhaltezeichen, forderte ihn laustark zum Anhalten auf und benutzte dann auch Martinshorn und Blaulicht - der 29-Jährige ignorierte alles und suchte sein Heil in der Flucht. 

Dabei fuhr er auf den Bahnhofsplatz, dann über den Bahnsteig hinter dem Bahnhofsgebäude vorbei zurück auf den Stadtring. Er fuhr auf dem Gehweg des Stadtrings und zwang dort mehrere Passanten zur Seite zu springen. Die Flucht ging bis zum Hünting und wieder zurück in die Innenstadt. Auf der Langenbergstraße kam es beinahe zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden goldfarbenen Mercedes der B-Klasse. In der Fußgängerzone der Osterstraße mussten erneut Passanten zur Seite springen, der 29-Jährige raste hier mit ca. 60 km/h entlang. Anschließend befuhr er den Stadtring auf der falschen Fahrbahnseite. Im weiteren Verlauf ging es über die Dingdener Straße bis zur Straße "Zum Waldschlößchen", dort fuhr er in den verkehrsberuhigten Bereich, wendete noch einmal und gab dann auf. 

Während der Flucht gefährdete er nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, er missachtete auch mehrere rote Ampeln und die Höchstgeschwindigkeit. Wer durch den Rollerfahrer gefährdet wurde, wird gebeten sich an das Verkehrskommissariat in Bocholt (02871-2990) zu wenden. 

Bei der Überprüfung des 29-Jährigen und des Rollers stellte sich folgendes heraus: - Gegen den 29-Jährigen bestand ein Haftbefehl wegen Betruges und einer Verkehrsstraftat (4 Monate Freiheitsstrafe) - Er stand unter Drogeneinfluss und ist nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis - Der Roller war nicht versichert und mit einem Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2013 versehen - Die Fahrgestellnummer war herausgeschliffen Der Beamte nahm den 29-Jährigen fest, stellte den Roller sicher und leitete ein umfangreiches Strafverfahren ein. 

Der Beschuldigte wurde zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. 

 

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