Dafür hätte die Mofa-Prüfbescheinigung ohnehin schon nicht ausgereicht, aber erst recht nicht angesichts der technischen Änderungen, mit denen der Roller eine deutlich höhere Höchstgeschwindigkeit erreicht.
Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten Strafverfahren gegen den 15-Jährigen und den 16-jährigen Fahrzeughalter ein.