Da fehlten nicht ohne Grund ein paar Schrauben an der Verkleidung des Motors: Der Motorroller eines Jugendlichen in Bocholt brachte es auf mehr als jene 25 km/h, die noch mit seiner Prüfbescheinigung in Einklang zu bringen gewesen wären - die Drosselung war nicht mehr vorhanden. Das stellten Polizeibeamte am Mittwoch bei einer Kontrolle in der Innenstadt von Bocholt fest. Gegen den 16-Jährigen erging eine Strafanzeige.
Erneut weist die Polizei in diesem Zusammenhang darauf hin, dass neben dem Strafverfahren weitere Folgen für die Betroffenen möglich sind. Insbesondere kann die Führerscheinstelle, der solche Fälle grundsätzlich mitgeteilt werden, bei Zweifeln an der Eignung des Führerscheininhabers oder -bewerbers Maßnahmen, wie zum Beispiel eine kostenpflichtige medizinisch-psychologische-Untersuchung, anordnen. Ebenso kann entschieden werden, dass ein möglicher Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an eine gewisse "Bewährungszeit" gebunden wird. Hinzu kommt, dass der notwendige Rückbau ebenso Kosten verursachen kann, wie eine eventuell notwendige Untersuchung des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Im Falle eines Unfalls muss mit hohen Regressforderungen der Versicherung gerechnet werden.