Die Beamten hielten den 29-Jährigen an, untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Strafverfahren ein. 

Drei Stunden später stellten die Beamten fest, dass die Untersagung der Weiterfahrt auf fruchtlosen Boden gefallen war. Der 29-Jährige befuhr mit dem Mofa den Südwall, sodass sich die Maßnahmen wiederholten. 

 

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