Dabei stellte sich auch heraus, dass das Versicherungskennzeichen an dem Zweirad ungültig war und nicht zu diesem Fahrzeug gehörte. Gegen den 34-Jährigen lag darüber hinaus ein Haftbefehl vor. Die Beamten stellten den Roller sicher, brachten den Mann ins Polizeigewahrsam und fertigten eine Strafanzeige.