Immer wieder haben die Tierschützerinnen und Tierschützer des Tiernotrufes, des Bocholter Tierheims und der Katzenhilfe Bocholt sowie die Stadt Bocholt mit Fundkatzen und verwilderten Katzen zu tun, die nicht kastriert sind. Nun macht die Stadt Bocholt erneut auf das Problem aufmerksam – und weist auf die bestehende Kastrations- und Kennzeichnungspflicht hin.
Die große Zahl an Fundkatzen und verwilderte Katzenkolonien stellen die Vereine sowie die Stadtverwaltung seit Jahren vor große Herausforderungen. Da die Tiere in vielen Fällen nicht kastriert sind und junge Katzen bereits wenige Monate nach der Geburt geschlechtsreif werden, kommt es immer wieder zu Kolonien verwilderter Tiere. Und das ist ein Problem, erklärt Natascha Kempers von der Katzenhilfe Bocholt e.V.
"Das hat für die Tiere auch einen gesundheitlichen Aspekt", so Kempers. Unkastrierte Hauskatzen können beispielsweise Tumore an den Eierstöcken entwickeln. "Deswegen sollte eigentlich auch jede Hauskatze, die nicht rauskommt, kastriert sein", so Kempers. Die Katzenhilfe Bocholt e.V. hat laut Kempers in den vergangenen 10 Jahren rund 1.500 wildlebende Katzen kastriert. Eine große Aufgabe für die Ehrenamtlichen, besonders problematisch seien die stark gestiegenen Kosten für die tierärztliche Versorgung.
Ähnliche Erfahrungen macht auch der Bocholter Tierschutzverein. Ein Großteil der Kosten des Tierheimbetriebes entfalle auf die vielen Fundkatzen, berichtete jetzt bei einem Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Bocholt Wolfgang Baten, Vorsitzender des Tierschutzvereins. Futter-, Personal- und Energiekosten seien stark gestiegen, oft seien die Tiere in schlechtem Zustand oder verletzt und benötigten tierärztliche Behandlung. Die städtische Kostenerstattung für Fundtiere musste daher zuletzt stark angehoben werden.
Bettina Krabbe vom Tiernotruf bestätigte die Katzenproblematik. Allein in 2023 sei man in Bocholt zu 185 Einsätzen mit Katzen gerufen worden. Als ein Problem wurde von den Vereinen eine fehlende Auffangstelle benannt, um verwilderte Hauskatzen nach der Kastration oder nach Verletzungen für einige Tage in Obhut zu nehmen, bis sich diese erholt haben.

Katzenschutzverordnung seit 2019
Unkastrierte Freigängerkatzen dürfte es eigentlich nicht mehr geben, denn bereits seit dem 2019 gibt es eine Katzenschutzverordnung für den Kreis Borken, die auch die Bocholter Katzenhalterinnen und Katzenhalter zur Kennzeichnung, Kastration und Registrierung ihrer Freigängerkatzen verpflichtet.
Möglicherweise ist diese Regelung noch nicht allen Katzenhalterinnen und -haltern bekannt. Unterstützung in jeglicher Form ist bei den Tierschützern jederzeit willkommen und natürlich werden auch gerne Katzen sowohl vom Tierschutzverein als auch von der Katzenhilfe in ein neues Zuhause vermittelt.
Kontakte
Tierheim Bocholt, (02871) 23153, info@tierheimbocholt.de
Katzenhilfe Bocholt e.V., (0177) 7104298, katzenhilfe-bocholt@hotmail.de
Tiernotruf Bocholt e.V., (02871) 9911188, tiernotrufbocholt@gmail.com

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Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Tierschutzorganisationen und der Stadt Bocholt erinnern an die Katzenschutzverordnung (Copyright: Stadt Bocholt)