Aufgrund der aktuell weiter steigenden Anzahl
von Neuinfektionen mit dem sogenannten Corona-Virus im
Westmünsterland muss das St. Agnes-Hospital Bocholt seine
Besucherregelung leider verschärfen. Ab sofort gilt im Bocholter
Krankenhaus ein generelles Besuchsverbot.
Das St. Agnes-Hospital kommt damit den Forderungen des Ministeriums
für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zur Eindämmung
des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patienten
zu treffen.
Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe
eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger
Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen
werden. Für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gilt
weiterhin, dass die Patienten ausschließlich von ihren Eltern oder
Sorgeberechtigten besucht werden dürfen.
Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte
Corona-Infektionen in die kritische Infrastruktur der Krankenhäuser
durch Besucher eingetragen werden. Leider hat sich
gezeigt, dass die bisher bestehende Besucherregelung (1 Patient,
1 Besucher pro Tag) in Bocholt nicht von allen Besuchern
berücksichtigt wurde. Aus aktuellem Anlass hat sich das St.
Agnes-Hospital für diese notwendige Maßnahme entschlossen,
da es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Infektionsübertragung
am Wochenende gekommen ist. Zurzeit prüfen wir, ob bei
drei Patienten davon auszugehen ist. Die notwendigen Schutzmaßnahmen
sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt
getroffen worden und die betroffene Station wurde isoliert.
„Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, erklärt Tobias
Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Wir sind
uns bewusst, dass ein Besuchsverbot eine harte Maßnahme ist,
die für die Patienten und Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen
verbunden ist. Der Schutz der Patienten, unserer
Mitarbeiter aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir
hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“