Aufgrund der aktuell weiter steigenden Anzahl

von Neuinfektionen mit dem sogenannten Corona-Virus im

Westmünsterland muss das St. Agnes-Hospital Bocholt seine

Besucherregelung leider verschärfen. Ab sofort gilt im Bocholter

Krankenhaus ein generelles Besuchsverbot.

Das St. Agnes-Hospital kommt damit den Forderungen des Ministeriums

für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW

nach, weitreichende notwendige Maßnahmen zur Eindämmung

des Corona-Virus und zur Behandlung von COVID-19 Patienten

zu treffen.

Soweit medizinische, soziale oder palliativmedizinische Gründe

eine Ausnahme notwendig machen, können nach vorheriger

Absprache im Einzelfall Ausnahmen vom Besuchsverbot zugelassen

werden. Für die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gilt

weiterhin, dass die Patienten ausschließlich von ihren Eltern oder

Sorgeberechtigten besucht werden dürfen.

Hintergrund ist die weiter steigende Gefahr, dass unentdeckte

Corona-Infektionen in die kritische Infrastruktur der Krankenhäuser

durch Besucher eingetragen werden. Leider hat sich

gezeigt, dass die bisher bestehende Besucherregelung (1 Patient,

1 Besucher pro Tag) in Bocholt nicht von allen Besuchern

berücksichtigt wurde. Aus aktuellem Anlass hat sich das St.

Agnes-Hospital für diese notwendige Maßnahme entschlossen,

da es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Infektionsübertragung

am Wochenende gekommen ist. Zurzeit prüfen wir, ob bei

drei Patienten davon auszugehen ist. Die notwendigen Schutzmaßnahmen

sind nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt

getroffen worden und die betroffene Station wurde isoliert.

„Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen“, erklärt Tobias

Rodig, Pressesprecher des Klinikums Westmünsterland. „Wir sind

uns bewusst, dass ein Besuchsverbot eine harte Maßnahme ist,

die für die Patienten und Angehörigen mit erheblichen Einschränkungen

verbunden ist. Der Schutz der Patienten, unserer

Mitarbeiter aber auch der Besucher steht an erster Stelle. Wir

hoffen daher auf das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.“