Am Samstagabend fiel bei der Eingangskontrolle zu einer Karnevalsveranstaltung auf, dass ein 15-Jähriger aus Rhede den Personalausweis eines 16-Jährigen aus Rhede vorgezeigt hatte, um die Altersgrenze zu umgehen.
Der 16-Jährige hatte dem Jüngeren den Ausweis zu diesem Zweck überlassen.
Die Polizei wurde hinzugezogen und nun müssen die beiden Jugendlichen mit einem Strafverfahren (§ 281 Strafgesetzbuch) rechnen.