Polizeibeamte stellen eine erhebliche Alkoholisierung der 22-Jährigen fest. Der Alkoholtest deutet auf eine Blutalkoholkonzentration von mehr ca. 2,7 Promille hin. 

Die Weiterfahrt wurde untersagt und ein Strafverfahren eingeleitet. Ein Arzt entnahm der Beschuldigten eine Blutprobe, um die Blutalkoholkonzentration exakt nachweisen zu können.