Diese Erkenntnis gewann jetzt ein 18 Jahre alter Autofahrer aus Bocholt. Polizeibeamte hatten ihn in der Nacht zum Donnerstag gegen 0.20 Uhr auf der Blücherstraße kontrolliert. Ihnen fiel dabei der Geruch von Alkohol auf. Ein Atemalkoholtest deutete auf einen Blutalkoholwert von 0,3 Promille hin. Ein weiterer Test auf der Polizeiwache bestätigte das Ergebnis, die Beamten untersagten die Weiterfahrt. Hintergrund: Für Fahrer in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt nach dem Straßenverkehrsgesetz ein absolutes Alkoholverbot.