Um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen und die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung von Patientinnen und Patienten, Angehörigen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie möglicherweise (bei unerkannten Infektionen) auch von Besucherinnen und Besuchern zu minimieren, folgt das Klinikum Westmünsterland der Weisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, und hat ein generelles Besuchsverbot erlassen. Ausnahmen können lediglich für pädiatrische, palliative und schwerstkranke Patientinnen und Patienten zugelassen werden lassen, dazu natürlich für werdende Mütter in der Geburtshilfe.
Bei all dem ist Âuns Âwichtig zu Âbetonen: Wir sind uns der Tragweite dieser Entscheidungen bewusst und wissen, was Âsie Âfür den einzelnen Menschen bedeutet. Doch genießt bei Âuns Âimmer die Sicherheit Âder ÂPatienten Âsowie natürlich unserer Mitarbeitenden, die in diesen Tagen einen phänomenalen Job machen, allerhöchste Priorität. Daher Âist diese Maßnahme der einzigÂgangbare Weg, um unserer Verantwortung gerecht Âzu Âwerden.Â
Leider ist es wiederholt am St. Agnes-Hospital Bocholt zu Situationen gekommen, in denen Besucher oder Angehörige versucht haben, sich unerlaubt Zugang zum Krankenhaus zu verschaffen, zum Teil auch unter Androhung körperlicher Gewalt. Zum Schutz aller werden wir uns vorbehalten, ein derartiges Verhalten zur Anzeige zu bringen und strafrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.