Betrieb von Handelseinrichtungen gemäß der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Nachbesserung der Regelung des § 5 Abs. 2 CoronaSchVO

Die Kreise im Münsterland und die Stadt Bocholt begrüßen sehr, dass von Seiten des Bundes und des Landes nun konkrete Lockerungen der einerseits sehr erfolgreichen, andererseits aber auch sehr belastenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus für den Einzelhandel erfolgen. Gerade die Maßnahme, Ladenlokale mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm ab dem 20.04.2020 zu öffnen, wird sehr begrüßt. Bezogen auf die Gesundheitsproblematik nicht einfach, aus Sicht der betroffenen Branchen dringend notwendig. Für den kleinteiligen Einzelhandel geradezu lebensnotwendig.

Nicht nachvollziehbar ist aber, dass es Handelseinrichtungen mit einer Gesamtfläche größer als 800 qm nicht gestattet ist, durch eigene organisatorische Vorkehrungen die zugänglichen Verkaufsflächen auf höchstens 800 qm zu reduzieren. Allerdings gibt es dann auch bisher schon Ausnahmen, die eine zu große Anhäufung von Personen ermöglichen (z.B. Baumärkte...). Insofern zählt das Argument nicht so recht. Die zuständigen Ordnungsämter könnten die Einhaltung der Vorgaben überprüfen.
Eine solche Ungleichbehandlung ist aus Sicht der betroffenen Geschäftsinhaber, aber auch aus unserer Sicht als in der Region Verantwortliche, nicht gerechtfertigt. Ein signifikanter Mehrwert für den Infektionsschutz ergibt sich durch diese Vorgabe nicht. Sie schürt Unfrieden und mindert die Akzeptanz für die Maßnahmen insgesamt.

Wir bitten aus Sicht des Stadtmarketings in Bocholt (und wir stehen mit dieser Meinung nicht allein) um eine gerechtere Lösung. Bitte ändern Sie die Regelungen so, dass auch solche Verkaufsstätten, die durch geeignete Absperrmaßnahmen ihre reguläre Verkaufsfläche auf unter 800 qm verringern, ab 20.04.2020 betrieben werden dürfen.

 

Diese Bitte wurde durch einen offenen Brief vom Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketing Ludger Dieckhues, Landrat Dr. Kai Zwicker (Kreis Borken), Landrat Dr. Olaf Gericke (Kreis Warendorf), Landrat Dr. Klaus Effing (Kreis Steinfurt), Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr (Kreis Coesfeld) und Oberbürgermeister Markus Lewe (Stadt Münster) unter anderem an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Jens Spahn, Peter Altmaier, Armin Laschet, Karl-Josef Laumann und Prof. Dr. Andreas Pinkwart geschickt.