Zudem fehlte an der Drohne die erforderliche Kennzeichnung.
Eine Anzeige hat sich am Samstagnachmittag der Besitzer einer Drohne eingehandelt. Der Bocholter nahm das mit einer Kamera ausgestattete Gerät entgegen der dazu geltenden Vorschriften über einem Wohngebiet in Betrieb.
Zudem fehlte an der Drohne die erforderliche Kennzeichnung.