Darüber, dass die Polizei am Wochenende wieder viel zu tun hatte, wurde bereits berichtet. Vor allem Alkohol hat in den meisten Fällen mindestens eine mitursächliche Rolle gespielt. So wohl auch in diesem Fall, für den Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdient und Notaufnahme des Bocholter Krankenhauses für mindestens zwei Stunden gebunden waren: 

Am Sonntagmorgen fiel Polizeibeamten ein 22-jähriger Bocholter zunächst als hilflose Person auf der Ravardistraße auf. Aufgrund seiner starken Alkoholisierung und offenbar auch wegen Drogenkonsums wurde der Mann mit einem Rettungswagen in das Bocholter Krankenhaus transportiert. Dort angekommen verweigerte der betrunkene Bocholter jegliche Behandlung und wollte das Krankenhaus wieder verlassen. Das wurde jedoch mit gutem Grund durch die eingesetzten Rettungskräfte verhindert. Laut fachkundiger Einschätzung der behandelnden Ärztin bestand "Gefahr für Leib und Leben" des Mannes, sodass die Polizei abermals hinzugezogen werden musste. Auch gegenüber der Polizei verhielt sich der Bocholter unkooperativ und völlig uneinsichtig. Zum eigenen Schutz musste der Mann schlussendlich auf einer Liege fixiert werden. 

Gegen den Mann wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wer durch sein Verhalten andere belästigt, gefährdet oder aber die öffentliche Ordnung und Sicherheit, egal in welcher Form, beeinträchtigt, muss mit einem dreistelligen Bußgeld rechnen. 

Ebenfalls in der Nacht zu Sonntag auf der Ravardistraße: Als Zeichen der Respektlosigkeit spuckte ein bislang Unbekannter gegen die halb geöffnete Seitenscheibe eines vorbeifahrenden Streifenwagens, der sich auf dem Weg zu einem Einsatz befand. 

In den Uniformen von Polizei und Feuerwehr stecken Menschen, die für Sie - für Ihre Sicherheit und Gesundheit - an 365 Tagen rund um die Uhr da sind. 

Polizeibeamte sind unparteiisch und handeln im Namen des Gesetzes. Dabei sind sie Freund und Helfer und manchmal müssen sie Maßnahmen treffen, die Ihnen vielleicht nicht gefallen. Das fängt damit an, dass Sie mit ihrem Fahrrad angehalten werden, weil Sie ohne Licht fahren oder aber, dass Sie zum eigenen Schutz in einer Arrestzelle übernachten müssen. Das kann auch ein Platzverweis gegen Sie sein, beispielsweise, weil Sie sich im alkoholisierten Zustand nicht korrekt verhalten haben. 

Egal in welchem Fall: Wer Maßnahmen der Polizei stört, behindert oder Polizeibeamte angreift, beleidigt oder bedroht, muss mit deren konsequenten Einschreiten rechnen. In jedem Fall wird Ordnungswidrigkeiten- oder Strafanzeige erstattet.