Am Sonntag, 14. September 2025, finden in Bocholt die Kommunalwahl und die Wahl zum Integrationsrat zugleich statt. Wählerinnen und Wähler können dann in den städtischen Wahllokalen ihre Stimme abgeben, oder dafür in der kommenden Woche direkt zum Wahlamt gehen.
Die Stadt Bocholt informiert, dass am Sonntag, dem 14. September 2025, die Kommunalwahl gemeinsam mit der Wahl des Integrationsrats stattfindet. Diese Wahl ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern, die Zusammensetzung des Stadtrats, des Kreistags, der Bürgermeister- und Landratsämter sowie des Integrationsrats zu entscheiden.
Wahlberechtigt bei der Kommunalwahl sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 16 Tagen in Bocholt nachgewiesen haben und entweder deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder Bürgerin bzw. Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaats sind.
Für die Wahl des Integrationsrats gelten besondere Bedingungen: dazu zählen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, Eingebürgerte sowie solche, deren Eltern seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben.
Für die Stimmabgabe stehen den Wahlberechtigten mehrere Wege offen. Zum einen kann am Wahltag in einem der 40 Wahllokale im gesamten Stadtgebiet abgestimmt werden; diese schließen um 18 Uhr, wonach sofort die Auszählung beginnt.
Wählen auch Montag bis Freitag möglich
Neben der Wahl im Wahllokal hat jeder Bocholter und jede Bocholterin auch die Möglichkeit, direkt im Wahlamt im Innenhof des Mariengymnasiums (Schleusenwall 1) an der Wahl teilzunehmen. Dafür müssen lediglich die amtliche Wahlbenachrichtigung oder ein gültiger Personalausweis mitgebracht werden.
Eine Informationsseite und auch eine Erklärung in leichter Sprache gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.bocholt.de/wahlen.
Noch bis kommenden Freitag können Bürgerinnen und Bürger im Bocholter Wahlamt ihre Stimme direkt abgeben.
© Stadt Bocholt