Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Unfallverursacher sich unmittelbar nach dem Unfall bei der Polizei gemeldet hatte, womit keine Verkehrsunfallflucht vorliegt.
Da der Schaden nicht sofort behoben wurde, kam es am Sonntag nach Zeugenmeldungen zu einer erneuten Unfallaufnahme - leider in Unkenntnis der schon erfolgten Meldung durch den Unfallverursacher.