Weiterhin hohe Unfallzahlen unter Beteiligung von Fahrrad- und auch Pedelec-Fahrern waren der Grund für eine vom 19.03. bis zum 23.03.2018 durchgeführte Kontrollwoche der Polizei in Bocholt. Im Ergebnis stellten die Beamten insgesamt 147 Verstöße von Radfahrern fest. 

Die Benutzung des Radweges in falsche Richtung war hierbei mit 94 Fällen der meistbegangene Verstoß. In 22 Fällen hatten Kinder diesen Verstoß begangen, deren Eltern einen entsprechenden Brief von der Polizei erhielten. 

Kindern von 8 bis 10 Jahren ist es gestattet, den Gehweg mit ihrem Fahrrad zu befahren. Hierbei gibt es keine vorgeschriebene Fahrtrichtung! Sobald sie jedoch den Radweg nutzen, müssen auch sie sich an die vorgeschriebene Fahrtrichtung halten. In 11 Fällen nutzen die Fahrradfahrer ein Mobiltelefon während der Fahrt. 

Insbesondere diese beiden Verstöße bergen ein hohes Risiko für die Radfahrer im Straßenverkehr und können leicht zu einem Unfall führen. Nutzen Radfahrer den Radweg in falsche Richtung, so sind es oft die Autofahrer, welche im Bereich von Einmündungen oder Kreuzungen hiermit nicht rechnen und die Radfahrer leicht übersehen. 

Die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist auch für Fahrradfahrer verboten, da ein sicheres Fahren (mit beiden Händen am Lenker) und gleichzeitiges "auf das Handy schauen" natürlich nicht funktionieren wird. Das Bußgeld für diesen Verstoß beträgt derzeit 55 Euro. 

16 weitere Radfahrer waren in der Fußgängerzone nicht abgestiegen. 

Die Schwerpunktkontrollen der Polizei werden auch künftig durchgeführt.