Auf seinen Führerschein muss der Mann erstmal verzichten, der wurde durch die Polizeibeamten beschlagnahmt. Zudem wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ab einem BAK-Wert von 1,1 Promille liegt für Kfz-Führer eine Verkehrsstraftat vor. Es wird unterstellt, dass eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihr Fahrzeug sicher zu führen. Für diesen Verstoß sind als Folge drei Punkte "in Flensburg", eine empfindliche Geld- bzw. Freiheitsstrafe und eine Fahrerlaubnisentziehung (mindestens 6 Monate) vorgesehen. Dies gilt für eine fahrlässige Begehungsweise. Handelt der Autofahrer vorsätzlich, erhöht sich die Strafe. Alkohol im Straßenverkehr führt immer wieder zu tödlichen Verkehrsunfällen, bei denen häufig Unschuldige für die Unvernunft anderer Menschen büßen müssen.