Ein wegen Betruges einschlägig vorbestrafter 28-jähriger Bocholter und dessen 25-jährige Lebensgefährtin erhielten am Donnerstag, 09.02.23, "Besuch" von der Polizei. Die Ermittler vollstreckten einen Durchsuchungsbeschluss, der wegen des konkreten Verdachts des Computerbetruges in mehreren Fällen erlassen worden war. Die Beamten stellten einen neuen Pkw und ein neues Motorrad im Gesamtwert von 68.000 Euro sicher. Beide Fahrzeuge waren bar bezahlt worden - die Beschuldigten konnten die Fahrzeuge noch nicht nutzen, beide befinden sich in der Fahrschulausbildung. Zudem stellten die Beamten mehrere tausend Euro Bargeld, diverse Wertartikel und Dokumente sicher. Bei den Fahrzeugen, dem Bargeld und den Wertartikeln besteht der Verdacht, dass diese Gegenstände aus den Betrugstaten stammen. Der normale Verdienst der beiden Beschuldigten erklärt jedenfalls die Anschaffungen und den Lebensstil nicht. Der gesamte Umfang ist noch nicht bekannt, so dass die Ermittlungen noch andauern.
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Der Tatablauf stellt sich nach den bisherigen Ermittlungen wie folgt dar:
Per Datenphishing erlangen Täter Zugang zu Online-Accounts der Geschädigten und damit auch Kenntnisse über die "Hausbank", zuständige Kundenbetreuer etc. Die Geschädigten erhalten im weiteren Verlauf einen Anruf von den Tätern, die sich als Mitarbeiter der Hausbank ausgeben und vorgaukeln, es gäbe die Notwendigkeit in einem Verfahren eine TAN einzugeben. Die Täter veranlassen dann, dass die TAN an den Geschädigten versandt wird. In dem Telefonat (oder auch über einen anderen Kommunikationsweg) erfragen die Täter diese TAN. Da viele Geschädigte in diesem Moment davon ausgehen, tatsächlich mit einem Beauftragten ihres Geldinstitutes zu sprechen, kommen sie dieser Aufforderung nach und damit haben die Täter die Möglichkeit einen Online-Bezahldienst zu Lasten Geschädigten einzurichten. Die beiden Beschuldigten aus Bocholt stehen in dringendem Verdacht, mit solchen "Online-Bezahlaccounts" (eingerichtet z.B. auf einem Handy) zu Lasten mehrerer Geschädigter nicht nur unterschiedliche Waren gekauft zu haben, sondern auch Gutscheinkarten, die sie dann zu Bargeld machten.
Die beiden Beschuldigten befinden sich nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft weiter auf freiem Fuß. Auf die Spur der Täter waren die Ermittler durch Videoaufzeichnungen in einem Geschäft gekommen, in dem auf die beschriebene Art und Weise bezahlt worden war.
Die Polizei warnt an dieser Stelle nochmals: Geldinstitute erfragen niemals eine TAN.