Seit Karfreitag gelten in Deutschland besondere Einreisebestimmungen. Die um Mitternacht in Kraft getretene „CoronaEinreiseVerordnung“ soll dazu dienen, die Ausbreitung des Corona-Virus weiter zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Nach dieser Verordnung müssen Personen, die mehr als 72 Stunden im Ausland waren, nach Deutschland einreisen und dann in den Kreis Borken zurückkommen, für 14 Tage zuhause oder in einer anderen Unterkunft bleiben. Außerdem müssen sie sich beim Kreisgesundheitsamt Borken melden. Dies ist per Mail an corona.quarantaene@kreis-borken.de mit dem Betreff „Reiserückkehrer" oder telefonisch bei der Hotline des Kreises Borken unter der Rufnummer 02861/82-1091 möglich. Diese Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen von 10 bis 16 Uhr zu erreichen.
Um das grenzüberschreitende Zusammenleben aufrechtzuerhalten und die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens zu gewährleisten, gelten aber Ausnahmen. Die Infos dazu finden Sie hier: http://www.presse-service.de/data.aspx/static/1042277.html.