Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss der Betroffene bezahlen. 

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.