Der 29-Jährige hatte eine geringe Menge Drogen (XTC und Amphetamine) dabei und stand vermutlich auch unter Drogeneinfluss, sodass die Polizei hinzugezogen wurde. 

Ein Drogenschnelltest erhärtete den Verdacht auf Drogeneinfluss. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und leiteten ein Bußgeldverfahren ein. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können, wurde dem 29-Jährigen durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. 

Die Zollbeamten stellten die Drogen sicher und leiteten ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz ein. 

 

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