Die Beamten trafen den 57-Jährigen kurz darauf an und stellten fest, dass dieser erheblich alkoholisiert war und nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet und ein Arzt entnahm dem Beschuldigten eine Blutprobe, um die Blutalkoholkonzentration exakt nachweisen zu können.