Der 17-Jährige aus Bocholt gab trotz eindeutiger Beweislage an, nicht gefahren zu sein. Der Grund dafür stellte sich schnell heraus, er stand unter Drogeneinfluss und hat keine Fahrerlaubnis. Ein Arzt entnahm dem 17-Jährigen eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. Die Beamten untersagten die Weiterfahrt, leiteten ein Strafverfahren ein und übergaben den Jugendlichen nach Abschluss der Maßnahmen in die Obhut der Erziehungsberechtigten.