Die Beamten folgten dem 49-Jährigen, der bestritt, den Pkw gefahren zu haben. Obwohl er dabei auch Unterstützung seiner Bekannten erhielt, besteht anhand der Beobachtungen der Polizeibeamten und des Zeugen der dringende Verdacht, dass der Bocholter den Pkw gefahren hat. 

Der mögliche Grund für das Abstreiten stellte sich schnell heraus - der 49-Jährige stand erheblich unter Alkoholeinfluss und ist nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. 

Eine Staatsanwältin ordnete die Entnahme einer Blutprobe an, um die Blutalkoholkonzentration exakt feststellen zu können. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.