Ab einem Wert von 0,25 mg/l liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor (mindestens 500 Euro Bußgeld, einmonatiges Fahrverbot und 2 Punkte in der "Verkehrssünderdatei").
Die Polizeibeamten leiteten das Bußgeldverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt.