Eine stationäre Atemalkoholanalyse ergab einen Wert von 0,53 mg/l. Ab einem Wert von 0,25 mgl/ liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor, ab einem Wert von 0,55 mg/l hätte der Verdacht einer Straftat mit weitergehenden rechtlichen Konsequenzen vorgelegen. So erwartet den Mann ein Bußgeld (mindestens 500 Euro) und ein einmonatiges Fahrverbot. Hinzu kommen zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei". 

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