Am Montag kontrollierten Polizeibeamte gegen 04.30 Uhr auf der Münsterstraße einen 18-jährigen Autofahrer aus Bocholt. Ein Drogentest ergab Hinweise auf Kokainkonsum durch den 18-Jährigen und bestätigte somit den Verdacht der Beamten. 

Die Polizisten leiteten ein Bußgeldverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können, entnahm ein Arzt dem 18-Jährigen eine Blutprobe. 

Für die Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren unter Drogeneinfluss) ist ein Bußgeld in einer Höhe von mindestens 500 Euro vorgesehen, zudem zwei Punkte in der "Verkehrssünderdatei" und ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Fahrverbot auf drei Monate und das Bußgeld im ersten Wiederholungsfall auf 1.000 Euro und anschließend auf 1.500 Euro. Auch die Kosten für den Arzt und das Drogengutachten muss der Betroffene bezahlen. 

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe werden zudem zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.