Die Bocholter Stadtverwaltung lädt interessierte Bürgerinnen und Bürger am Dienstag, 26. Oktober 2021, zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung in das Textilwerk Bocholt (Industriestraße 5) ein. Thema sind die Planungen für den Bereich Nord- und Westring. Die Veranstaltung findet im Drosselsaal des Textilwerks statt. Beginn ist um 19:30 Uhr (Einlass 18:45 Uhr).
Anmeldungen zur Informationsveranstaltung sind nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass maximal 250 Personen vor Ort an der Veranstaltung teilnehmen können. Es wird eine Möglichkeit gegeben, online via Zoom an der Veranstaltung teilzunehmen. Dazu können die nachstehenden Einwahlmöglichkeiten genutzt werden:
https://eu01web.zoom.us/j/65667052758?pwd=RUpDcTF1L0RmSGE3N2ZLU3MzWGYyZz09
Meeting-ID: 656 6705 2758
Kenncode: 772862
Was ist der Nord-/Westring? Wie sehen die Planungen aus?
Der Nord-/Westring stellt die nordwestliche Verbindung des bereits bestehenden äußeren Straßenringes dar. Er erschließt das Gebiet zwischen Hemdener Weg und Dinxperloer Straße. Zu diesen und weiteren Themen informiert die Stadt Bocholt im Rahmen der Informationsveranstaltung. Die Verwaltung wird den Sachstand der Änderung des Flächennutzungsplanes erläutern und die zentralen verkehrlichen und ökologischen Belange vorstellen. Es handelt sich dabei um die vorbereitende Planung und nicht um einen verbindlichen Bebauungsplan.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wird die Gelegenheit gegeben, sich zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zu informieren. Zudem besteht die Möglichkeit der Unterrichtung und Erörterung der Planungen. Die jeweiligen inhaltlichen Schwerpunkte werden durch Vertreter der entsprechenden Geschäftsbereiche vorgestellt. 
Infos im Internet
Weitere Informationen, insbesondere das aktuelle zusammenfassende Informationspapier, finden Interessierte auf der Internetseite der Stadt Bocholt unter https://www.bocholt.de/rathaus/planen-bauen-verkehr/rahmenplan-nord-und-der-nordring/ .
Hinweis Coronaschutz
Hinweis zum Schutz vor Ausbreitung des Coronavirus´: Es gilt die "3G"-Regel zum Schutz vor Corona. Nur nachweislich Genesene, Geimpfte und Getestete erhalten Zugang zur Veranstaltung. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und es muss ein Nachweis einer anerkannten Teststelle, eines Arztes oder Labors vorhanden sein. Schnelltests oder Selbsttests vor Ort sind für die Teilnahme nicht ausreichend. Der Nachweis wird am Eingang kontrolliert.
 

 

Bild: Nordring Skizze (Copyright: Stadt Bocholt)